Fortbildung

Zertifizierung zum
TRE
®-Provider / Anbieter

oder

Fortbildung
Institutsbezogene/r TRE
®-Anleiter/in

Diese Fortbildungen wenden sich an alle Menschen, in deren beruflichen und/oder persönlichen Umfeld das Anbieten von TRE® sinnvoll ist.

Dazu zählen MitarbeiterInnen der Polizei, der Feuerwehr, des Militär sowie ErzieherInnen, PädagogInnen, SozialarbeiterInnen, Ärzte, Coaches usw., die TRE®-Übungsgruppen und/oder Einzel-Anleitung der Übungsserie präventiv oder begleitend anbieten möchten. Auch Leistungssportler, Berufsmusiker und andere spezifische Berufsgruppen profitieren sehr von TRE®.

Je nach Grundberuf kann diese Fortbildung eine berufsspezifische Spezialisierung sein.

Für Fachleute u.a. der Bereiche Physiotherapie, Psychotherapie, Medizin, paramedizinische Berufe, Beratungsberufe (hier insbesondere im Zusammenhang mit Trauma), Heilpraktik usw. ist es möglich, TRE® in ihren jeweiligen Behandlungs- bzw. Beratungskontext integrieren.

Bei allen Angeboten wird der Grundberuf angegeben.

Die Fortbildung schließt mit der Zertifizierung zum TRE®-Provider oder miteiner Teilnahmebescheinigung für Institutionsbezogene TRE®-Anleitung ab.

Offen ausgeschriebene kommerzielle TRE®-Angebote sind den zertifizierten TRE®-Providern vorbehalten. Bei allen Angeboten wird der Grundberuf angegeben.

Struktur der TRE-Fortbildung

Zertifizierungbedingungen TRE®-Provider:

Teilnahme an den TRE®-Trainings Basis I, II und Intensiv III sowie drei Gruppensupervisionsworkshops*

40 Einheiten protokollierte TRE® Selbsterfahrung, davon 15 zwischen den Trainings Basis I und II, weitere 25 Einheiten im Verlauf der Fortbildung.

Mindestens 4 persönliche TRE® Einzelsitzungen bei dafür autorisierten TRE®-Advanced-Providern. Eine Sitzung zwischen den Trainings Basis I und II wird empfohlen, weitere drei Sitzungen im Verlauf der Fortbilung.

Mindestens zwei Einzel-Supervisionen*, die auch telefonsich oder via Skpe gemacht werden können.

*Supervisionsbedingungen: Im gesamten Supervisionsprozess - Gruppe und Einzel - ist zu gewährleisten, dass insgesamt 4 TRE®-Einzelbegleitungen und 4 TRE®-Gruppenbegleitungen zur Supervision präsentiert werden, wobei nicht mehr als zwei Begleitungen pro Supervision bearbeitet werden.

Institutionsbezogene TRE®-Trainings (Agency-Based)

  • TRE®-Inhouse-Trainings für Organisationen/Institutionen/Firmen
    Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Interesse an einem auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmte TRE®-Inhouse-Training für Mitarbeitende in Ihrer Organisation/Institution/Firma haben!
  • Im Rahmen unseres offenen TRE-Fortbildungsprogramms - verkürzte Fortbildung
    Wenn Sie als angestellte Mitarbeiterin / angestellter Mitarbeiter oder ehrenamtlich Tätige/r sowie als Psychologische/r Psychotherapeut/in (PPT) an der TRE®-Fortbildung interessiert sind, um sie aussschließlich unter dem Dach Ihrer Institution bzw. mit Ihren eigenen Patientn (PPT) auszuüben (also nicht freiberuflich) und uns dies verbindlich bestätigen, besteht die Möglichkeit einer verkürzten Fortbildungszeit zum/zur
    Institutsionsbezogene/r TRE®-Anleiter/in
    Sie erhalten am Ende eine entsprechende Bescheinigung.

Die Bedingungen sind:

Teilnahme an den TRE®-Trainings Basis I und II sowie zwei Gruppensupervisionsworkshops*

40 Einheiten protokollierte TRE® Selbsterfahrung, davon 15 zwischen den Trainings Basis I und II, weitere 25 Einheiten im Verlauf der Fortbildung.

Mindestens 2 persönliche TRE® Einzelsitzungen bei dafür autorisierten TRE®-Advanced-Providern. 

Mindestens eine Einzel-Supervision*, die auch telefonsich oder via Skpe gemacht werden kann.

*Supervisionsbedingungen: Im gesamten Supervisionsprozess - Gruppe und Einzel - ist zu gewährleisten, dass insgesamt 2 TRE®-Einzelbegleitungen und 2 TRE®-Gruppenbegleitungen zur Supervision präsentiert werden, wobei nicht mehr als zwei Begleitungen pro Supervision bearbeitet werden.

TRE®-Advanced-Provider 

Zertifizierte TRE®-Provider können TRE®-Advanced-Provider werden. Dies beinhaltet die Befugnis, TRE®-Einzelsitzungen für Teilnehmer der Fortbildung zu geben.

Erstmals kann der Status frühestens zwei Jahre nach der Zertifizierung erlangt werden und gilt für jeweils 2 Jahre.
 
Für die erstmalige Erlangung zwei Jahre nach der Zertifizierung zum TRE®-Provider bestehen drei Alternativen, die innerhalb der ersten beiden Jahre zu erfüllen sind:
  • 3 Einzelsupervisionen + entweder eine GS oder Teilnahme an einem Training I, II oder III.  
  • 1 Einzelsupervision + eine GS + entweder eine weitere GS oder Teilnahme an einem Training I, II oder III.    
  • Teilnahme an einem 3- oder 4-tägigen Developmenttraining + 1 Einzelsupervision.

Zur dauerhaften Aufrechterhaltung des Status nach dann weiteren zwei Jahren gibt es folgende Alternativen, die bis dahin zu erbringen sind:

  • Teilnahme an einer GS mit 2 voreditierten Videos, eines davon wird besprochen  
  • Teilnahme an einem Provider-Tag + 1 Einzelsupervision/1 Video   
  • Die Teilnahme an einem Development - oder Advanced-Training
  • regelmäßige nachgewiesene Intervision (mind. 3 TN / 12 Zeitstunden) + 1 Einzelsupervision/1 Video 
  • Teilnahme an einem Fortbildungstrainng Basis I, II oder Intensiv III + 1 Einzelsupervision/1 Video 

Rechtzeitig vor Ablauf des 2-Jahres-Intervalls werden einem der TRE®-Certification-Trainer die Nachweise vorgelegt, daß die notwendigen Bedingungen für die Erlangung oder die Aufrechterhaltung erfüllt sind.

Für alle diejenigen Provider, die anfangs in einer ersten Übergangsregelung AP geworden sind, ist danach einmal die Erfüllung der ersten drei Alternativen notwendig. 

Weitere Informationen sowie die Anmeldemöglichkeit zu Fortbildungen finden sie auf der Webseite des NIBA: www.niba‑ev.de

Download:

Broschüre des Norddeutschen Instituts für Bioenergetische Analyse als PDF-Datei:
Download: NIBA-Fortbildungsbroschüre

Flyer vom LWL-Bildungszentrum Jugendhof Vlotho als PDF-Datei:
Download: LWL Jugendhof-Vlotho